Häufige Fragen
Wie wechsel ich meinen Gasanbieter?
Sämtliche FAQs zum Wechsel finden Sie auf unserer Seite: Gasanbieter wechseln
Fragen zum Vertrag
Bei einem Lieferantenwechsel muss zum Wechselzeitpunkt der Zählerstand an den Netzbetreiber übermittelt werden. Dies erfolgt durch uns. Sie werden dazu evtl. nochmals vom Netzbetreiber selbst kontaktiert. Ansonsten erfolgt die Ablesung des Zählerstandes wie gewohnt: Zur Erstellung der Jahresrechnung wird der Kunde von uns angeschrieben. Den Zählerstand können Sie mit der von uns beigefügten Ablesekarte oder bequem online durchgeben. Unabhängig davon hat der Netzbetreiber das Recht auch unterjährig den Zählerstand zu prüfen.
Bei Leu Erdgas zahlen Sie monatliche Abschlagszahlungen. Diese ziehen wir, für Sie bequem, per Lastschrift von Ihrem Bankkonto ein. Am Ende des Abrechnungszeitraums erfolgt eine Abrechnung über Ihren gesamten Verbrauch. Sollten Sie zuviel bezahlt haben, überweist Leu Erdgas Ihnen den Differenzbetrag kurzfristig und direkt zurück auf Ihr Konto.
Auf Grundlage Ihres letzten Jahresverbrauches errechnen wir die zu erwartenden jährlichen Heizkosten. Diese werden dann auf 12 Abschlagszahlungen verteilt, damit am Ende des Jahres eine möglichst geringe Differenz entsteht.
Der Abschlag ergibt sich aus: (Jahresverbrauch in kWh x Arbeitspreis + Grundpreis von 11,90€) / 12 Monate. Der zu erwartende Jahresverbauch wird aus Ihrer letzten Jahresabrechnung bzw. Bestellung und Mitteilung vom Netzbetreiber errechnet.
Die erste Abbuchung erfolgt nach Abschluss des Lieferantenwechsels zu Beginn der Lieferung.
Die Rechnung wird grundsätzlich ein Jahr nach Beginn der Lieferung erstellt. Zwei Wochen vor dem Abrechnungsstichtag wird der Kunde zur Zählerstandserfassung kontaktiert.
Dazu haben wir eine Musterrechnung als PDF
Im Zuge der Jahresrechnung wird ein von den Abschlagszahlungen abweichender Verbrauch in Form einer Rück- bzw. Nachzahlung ausgeglichen.
Leu Erdgas bietet Ihnen immer ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis. Sollten sich Preiserhöhungen nicht umgehen lassen werden wir Sie 4 Wochen im Voraus darüber informieren. Ihnen steht dann ein gesetzliches Kündigungsrecht zu. Wenn Sie einen Fix- oder Ideal-Vertrag haben, können Sie sich entspannt zurücklehnen. Für die Laufzeit des Vertrages werden sie keine Preiserhöhungen erhalten.
Nein. Die Versorgung mit Erdgas ist gesetzlich zugesichert und der örtliche Grundversorger ist im Notfall verpflichtet, diese zu übernehmen. Selbst, wenn aus irgendeinem Grund kein Vertrag mit uns zustande kommt, bleibt die Erdgaslieferung bestehen.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich LEU ERDGAS FLEX um jeweils 3 Monate, die LEU ERDGAS FIX Tarife und der LEU ERDGAS PLUS Tarif um jeweils 1 Jahr. Wenn Sie keine weitere Versorgung durch Leu Erdgas oder einen Wechsel zu einem anderen Leu-Tarif wünschen, kann monatlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.
Kurzfristig umentschieden?
Einfach, unbürokratisch und zuverlässig. Rundum-sorglos mit Leu Erdgas. Sie sind von uns überzeugt oder können mit diesem Button innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Selbstverständlich steht Ihnen hier auch der normale Widerruf zur Verfügung. Bei Fragen rufen Sie uns gern an: 09281/899-220
Was passiert bei Umzug mit meinem Gasvertrag?
Nein, wenn Sie umziehen können Sie die Chance nutzen. Holen Sie sich zuverlässige Wärme in das neue Zuhause mit den Erdgastarifen von Leu.
Bei einem Umzug endet Ihr bestehender Gasvertrag zunächst automatisch mit dem Auszug. Bitte teilen Sie uns Ihren Umzugstermin mindestens 8 Wochen vorher mit sowie Ihren Zählerstand zum Auszugsdatum. Nach Ihrem Auszug erhalten Sie von uns eine Abschlussrechnung. Wir beliefern Sie auch gerne in Ihrem neuen Zuhause mit Erdgas von Leu und bereiten Ihnen auf Anfrage gerne ein entsprechendes Angebot vor.
Sofern Sie weiterhin Strom oder Erdgas nutzen, können wir einen neuen Vertrag einsteuern.
Bei einem Umzug haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Bei einem Umzug übernimmt Leu alle Anmelde- und Abmeldeformalitäten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Sonstige Fragen
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) greift bei allen Energieverträgen, bzw. Kundendaten im vollen Umfang. Weiterführend werden alle gesetzlichen Bestimmungen zur Aufbewahrung angewendet.
Bei einer technischen Störung der Erdgasleitung incl. Zähler ist der Netzbetreiber in der Verantwortung und zu kontaktieren. Gerne können wir unsere Kunden hierbei unterstützen.
Im Zuge der Marktraumumstellung werden die L-Gasgebiete in Deutschland auf H-Gas umgestellt. Diese Umstellung erfolgt durch den Netzbetreiber und kontaktiert falls erforderlich den Kunden direkt. Abrechnungstechnisch hat dies keine Auswirkung für den Kunden, da in der Abrechnung die korrekten Brennwerte und Zustandszahlen vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur https://www.bundesnetzagentur.de.
Dazu haben wir eine eigene Seite erstellt: Energieausweis
Dazu haben wir eine eigene Seite erstellt: 10 Energiespartipps für Ihre Heizung
In umserem Glossar sind wichtige Begirffe definiert. Gerne können Sie uns auch kontaktieren.