Ein Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, das auf der Grundlage eines technischen Gutachtens Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt. Der Energieausweis soll einen Beitrag zur Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudebestandes in Deutschland leisten, indem er einen Vergleich zwischen Gebäuden ähnlichen Typs ermöglicht. Damit wird die Aufmerksamkeit von Immobilieninteressenten gezielt auf die Energieeffizienz von Gebäuden gerichtet: Ein Drittel des gesamten deutschen Energieverbrauchs entfällt auf die Gebäudeheizung und die Warmwasserbereitung.
Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bebauter Grundstücke sind gemäß § 16 Absatz 2 Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet, einen Energieausweis spätestens bei der Besichtigung der Immobilie durch einen potenziellen Geschäftspartner vorzulegen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung kann eine Geldbuße bis zu 15.000 Euro verhängt werden (§§ 8 Absatz 3, 27 Absatz 2 EnEV).
Energieausweise werden als „Energiebedarfsausweis“ oder als „Energieverbrauchsausweis“ ausgestellt (§ 17 Absatz 1 EnEV). Teilweise besteht ein Wahlrecht zwischen beiden Ausweisformen.
Ein Verbrauchsausweis bezieht sich auf die tatsächlichen Verbrauchsmengen der letzten drei Jahre. Er gibt Auskunft über die für Heizung und Warmwasserbereitung jährlich verbrauchten Kilowattstunden je Quadratmeter Gebäudenutzfläche. Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude müssen außerdem Angaben zum Energieverbrauch für Kühlung, Lüftung und Beleuchtung enthalten.
Die Ausstellung eines Bedarfsausweises erfordert eine umfangreichere Berechnung, bei der z. B. die vorhandene Heizungsanlage, die Dämmung von Außenwänden und der Einbau von Energiesparfenstern berücksichtigt werden. Einem Bedarfsausweis liegt nicht der tatsächliche Verbrauch in der Vergangenheit zugrunde, sondern - unabhängig von einem konkreten Nutzer – der theoretische Energieverbrauch.
Ein Verbrauchsausweis kostet (je nach Aufwand, Bundesland und Anbieter) zwischen 30 und 100 Euro, während für den aufwendigeren, aber auch besonders aussagekräftigen Bedarfsausweis 150 bis 1.000 Euro zu entrichten sind. Beide Varianten des Energieausweises sind für zehn Jahre nach ihrer Ausstellung gültig.
Grundsätzlich müssen Energieausweise für alle Wohnhäuser und „Nichtwohngebäude“ ausgestellt werden.
Ein Bedarfsausweis wird gefordert für Immobilien mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet und zwischenzeitlich energetisch nicht saniert wurden.
Bei Nichtwohngebäuden darf zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweise gewählt werden.
§ 21 EnEV regelt die Berechtigung zur Ausweisausstellung. Ausstellungsberechtigt sind insbesondere Angehörige baubezogener Berufe wie Architekten, Ingenieure, Schornsteinfeger und Heizungsbauer. Besonders zu empfehlen ist die Einschaltung von Experten, die über eine Ausbildung zum Energieberater verfügen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen unter 09281/899-224.
Eine hohe Energieeffizienz gewährleisten mit Erdgas betriebene Brennwertheizungen. Zur Energieform Gas wechseln bedeutet auch, einen besonders zuverlässigen und umweltfreundlichen Brennstoff zu wählen. Wer künftig mit Gas heizen möchte, der sollte zunächst einen sorgfältigen Erdgas Preisvergleich durchführen, um unter den verschiedenen Erdgastarifen den zum individuellen Heizverhalten am besten passenden Tarif ausfindig zu machen: Verschiedene Lieferanten bieten bereits Gas auch ohne Grundgebühr an. Energieeffizientes Heizen führt unmittelbar zu positiven Werten im Energieausweis.
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